Ein Angebot von Advanced Trials Insurance (Atrialis GmbH)

Probanden-versicherung

Auf dieser Seite gehen wir auf alle relevanten Fragestellungen rundum die Absicherung der Probanden Ihrer (weltweiten) klinischen Studie ein.

Klinische Studie

Klinische Studien richtig absichern

Die Durchführung von Studien, Tests und klinischen Untersuchungen ist ein bedeutender Bestandteil vieler Branchen, insbesondere im Bereich der Forschung und Entwicklung. Dabei ist es unerlässlich, dass die Teilnehmer dieser Studien angemessen abgesichert sind. Die Probandenversicherung spielt hierbei eine zentrale Rolle, indem sie den Teilnehmern Schutz bietet und gleichzeitig die Risiken für Unternehmen minimiert.

Wir möchten Ihnen einen umfassenden Überblick über die Probandenversicherung geben: von den Grundlagen und rechtlichen Aspekten bis hin zu den verschiedenen Arten von Versicherungen und deren Bedeutung für Ihr Unternehmen. Unser Ziel ist es, Ihnen das notwendige Wissen zu vermitteln, um fundierte Entscheidungen zu treffen und Ihre Projekte sicher und erfolgreich durchzuführen. Hierbei beantworten wir die wichtigen Fragen.

Unternehmen aus den Bereichen der Biotechnologie, Medizintechnik und auch Pharmazie werden hier vereinfacht als „Life Sciences Unternehmen“ bezeichnet, um die Aufführung nicht immer abschließend halten zu müssen.

Ablauf Entwicklung eines neuen Medikaments
Ablauf der Entwicklung eines neuen Medikaments

Die wichtigsten Fragen zur Probandenversicherung

Was ist eine Probandenversicherung?

Eine Probandenversicherung schützt Teilnehmer:innen klinischer Studien vor gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit der Studie auftreten können. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen eine Person getötet, körperlich verletzt oder ihre Gesundheit in irgendeiner Form beeinträchtigt wird. Das Besondere an dieser Versicherung ist, dass sie auch dann leistungspflichtig ist, wenn kein anderer für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Die Absicherung umfasst typischerweise:

  • Dauerhafte Erwerbsunfähigkeit: Die Probandenversicherung bietet finanzielle Entschädigung, wenn Proband:innen infolge der Studienteilnahme dauerhaft nicht mehr arbeiten können.
  • Todesfälle: Im schlimmsten Fall stellt die Versicherung den Hinterbliebenen eine finanzielle Entschädigung zur Verfügung.

Darüber hinaus greift die Probandenversicherung oft auch bei vorübergehenden Gesundheitsschäden, abhängig von den vertraglich vereinbarten Konditionen.

Die gesetzliche Grundlage für diese Absicherung bildet § 40a des Arzneimittelgesetzes (AMG). Zudem schreibt Artikel 10 der Medical Device Regulation (MDR) entsprechende Schutzmaßnahmen für Studien mit Medizinprodukten vor. Der Abschluss dieser Versicherung ist nicht nur eine rechtliche Erfordernis, sondern auch ein wichtiger Bestandteil der ethischen Verantwortung gegenüber den Studienteilnehmenden.
Klinische Studien Studientypen Atrialis
Verschiedene Studientypen klinischer Studien

In welchen Fällen muss eine Probandenversicherung abgeschlossen werden?

Eine Probandenversicherung ist in bestimmten Fällen zwingend erforderlich, insbesondere bei klinischen Studien zur Prüfung von:

 

 

Der Abschluss der Probandenversicherung ist obligatorisch und greift unabhängig davon, ob eine vertragliche oder deliktische Haftung seitens des Studienbetreibers vorliegt. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz auch dann gewährleistet ist, wenn niemand für einen eingetretenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann.

Die Versicherung wird zugunsten der Proband:innen bei einem spezialisierten Versicherer abgeschlossen, der für den Anwendungsbereich des AMG oder des MPDG zugelassen ist. In der Praxis erfolgt dies häufig über Spezialversicherungsmakler wie uns, Atrialis, die auf Versicherungen für klinische Studien spezialisiert sind.

Ethikkommisionen verlangen zudem zwingend einen Versicherungsnachweis, bevor sie die Durchführung der Studie genehmigen.

Wer benötigt eine Probandenversicherung?

Eine Probandenversicherung ist für verschiedene Akteure im Gesundheitswesen und der klinischen Forschung zwingend notwendig:

  • Pharmaunternehmen und Hersteller von Medizinprodukten:
    Wenn neue Arzneimittel oder Medizinprodukte im Rahmen klinischer Studien getestet werden, ist der Abschluss einer Probandenversicherung gesetzlich verpflichtend. 
  • Auftraggeber von klinischen Studien (Sponsoren):
    Universitäten, Forschungseinrichtungen oder Krankenhäuser, die klinische Studien durchführen, benötigen eine Probanden-versicherung, um Schäden an den Teilnehmenden abzusichern.
  • Auftragsforschungsinstitute
    (CROs – Contract Research Organizations):

    Wenn CROs im Auftrag eines Sponsors klinische Studien planen und durchführen, müssen sie sicherstellen, dass die notwendige Versicherung vorhanden ist.
  • Studienzentren und Ärzt:innen:
    Studienleiter und Prüfärzte in Kliniken oder Praxen sollten ebenfalls prüfen, ob eine Probandenversicherung besteht, bevor eine Studie gestartet wird.

Was kostet eine Probandenversicherung?

Die Kosten für eine Probandenversicherung variieren und können nicht pauschal festgelegt werden, bewegen sich jedoch in der Regel zwischen 30 und 400 Euro pro Proband. Probanden, die nur für das Screening vorgesehen sind sowie Teilnehmer der Placebo-Gruppe sind meist ohne zusätzliche Prämien inbegriffen. Die Versicherer bewerten das Risiko anhand folgender Kriterien:

  • Prüfmedikation oder Verfahren: Welche Risiken birgt das zu untersuchende Medikament oder Verfahren?
  • Studienphase: Phase I bis IV, CE-Zulassung oder Studien ohne Versicherungspflicht.
  • Teilnehmeranzahl: Die Anzahl der Probanden oder Patienten beeinflusst die Prämienhöhe.
  • Länder der Rekrutierung: Die Rekrutierung in bestimmten Ländern kann zusätzliche Anforderungen mit sich bringen.

Besonders der letzte Punkt kann entscheidend sein, insbesondere wenn hohe Versicherungssummen gefordert werden, wie sie beispielsweise von deutschen Ethik-Kommissionen bei risikoreichen Studien verlangt werden. Nationale Versicherer stoßen hier, trotz zusätzlicher Kapazitäten von Rückversicherern, oft an ihre Grenzen. Dieses Problem tritt häufig bei multinationalen klinischen Studien auf. Daher besprechen wir mit Ihnen frühzeitig, basierend auf unserer Analyse des Studienvorhabens, die optimalen Versicherungslösungen. Eine unzureichende Versicherungssumme kann insbesondere gegen Ende der Studie problematisch werden. Um kostspielige Notlösungen zu vermeiden, strukturieren wir den Versicherungsschutz bereits zu Beginn sorgfältig, beispielsweise durch die Zusammenarbeit mit mehreren Versicherern. (Stichworte: Co-Versicherung und Exzedenten-Haftpflicht-Probandenversicherung).
Ablauf klinische Studie Phasen I-III
Ablauf einer klinischen Studie (Phase I-III)

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Der versicherte Zeitraum beginnt mit der Screening-Phase, also der Eingangsuntersuchung durch den Arzt, spätestens jedoch mit der schriftlichen Einwilligung des Probanden zur Teilnahme an der Studie. Eine rein mündliche Befragung durch den Arzt (z.B. „Hätten Sie Interesse …?“) ohne körperliche Untersuchung zählt nicht zum Screening. Innerhalb des Zeitraums zwischen der ersten und letzten Untersuchung ist der Proband gegen nahezu alle Risiken, die im Rahmen der klinischen Studie entstehen können, versichert. Konkret bedeutet dies, dass auch Behandlungsfehler, die während einer ohnehin geplanten Operation auftreten, vom Versicherungsschutz erfasst werden. Dieser Punkt wird oft übersehen.

Mit der Abschlussuntersuchung endet die Studie für den Probanden. Der Versicherer in Deutschland berücksichtigt jedoch einen längeren Zeitraum: Er deckt Gesundheitsschäden ab, die bis zu fünf Jahre nach Abschluss der Behandlung auftreten, sofern diese Schäden spätestens zehn Jahre nach Abschluss der klinischen Prüfung gemeldet werden. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme über einen erheblich langen Zeitraum bereitgestellt werden muss.

Bei Neuanfrage einer klinischen Studie werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Studienprotokoll (Protocol)
  • Patienteninformation / Einwilligungserklärung der Patienten (ICF – Informed Consent Form)
  • Anzahl der Probanden je Land (meist unter „Number of Patients“ im Protocol)
  • Fragebogen
  • Angabe zur Laufzeit der Studie

Wann ist es nicht zwingend notwendig, eine Probandenversicherung abzuschließen?

Der Abschluss einer Probandenversicherung ist gesetzlich nicht in allen Fällen vorgeschrieben. Insbesondere bei Studien, die weder Arzneimittel noch Medizinprodukte testen, entfällt die Versicherungspflicht. Beispiele hier sind:

  • Wissenschaftliche Studien zu Nahrungsergänzungsmitteln: Da Nahrungsergänzungsmittel nicht als Arzneimittel gelten und keinen medizinischen Heilzweck verfolgen, fallen sie nicht unter das AMG oder das MPDG. Studien in diesem Bereich werden häufig aus Marketing- oder Wirksamkeitsgründen durchgeführt, ohne dass ein zwingender regulatorischer Rahmen greift.
  • Beobachtungs- und Fragebogenstudien: Studien, bei denen lediglich das Verhalten oder die Gewohnheiten von Probanden untersucht werden, ohne dass Eingriffe in die Gesundheit erfolgen, benötigen ebenfalls keine gesetzliche Probandenversicherung.
  • Nicht-invasive medizinische Studien: Bei Untersuchungen, die keine körperlichen Eingriffe oder Risiken mit sich bringen (wie reine Bildgebung oder Routine-Diagnostik ohne neue Techniken), entfällt die gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Probandenversicherung.

Dennoch kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, auch bei diesen Studien freiwillig eine Probandenversicherung abzuschließen, um Probanden umfassend zu schützen und eine vertrauensvolle Basis für die Teilnahme zu schaffen.
Klinische Studie

Warum wird die freiwillige Absicherung zunehmend wichtiger?

Selbst bei klinischen Studien, für die keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, schließen viele Sponsoren zum Schutz der Probanden eine entsprechende Versicherung ab. Wir beobachten zudem zunehmend, dass ein solches Absicherungsversprechen bei der Rekrutierung von Probanden von Vorteil sein kann.

Wieso wir die freiwillige Absicherung empfehlen:

  • Sie dient dem Schutz der Proband:innen vor möglichen Schäden.
  • Sie stärkt das Vertrauen potenzieller Teilnehmer:innen und erleichtert die Rekrutierung.
  • Immer häufiger werden ergänzende Versicherungen, wie eine Wegeunfallversicherung für die An- und Abreise zum Studienzentrum, als zusätzlicher Schutz standardmäßig angeboten.

Welche Zusatzdeckungen sind empfehlenswert?

Zusätzlich werden häufig die folgenden Deckungsmöglichkeiten benötigt:

  • Wegeunfallversicherung für Teilnehmer, die auf dem Weg zum oder vom Studienort (in der Regel einem Krankenhaus oder einer Forschungseinrichtung oder einem Studienzentrum) unterwegs sind. Die Verpflichtung zum Studiensponsor zur erweiterten Fürsorge wird durch diese Versicherung abgedeckt.
  • Strahlen-Haftpflichtversicherung: Um die Genehmigung (Nachweis einer atomrechtlichen Deckungsvorsorge) des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) zu erhalten, ist in manchen Fällen der Einschluss einer Strahlen-Haftpflichtversicherung oder einer Strahlen-Zusatz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Diese Studien verwenden radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung zu medizinischen Forschungszwecken an Menschen.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Versicherung internationaler klinischer Studien?

Internationale Studien erfordern spezielle Versicherungen, die den jeweiligen nationalen Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Dazu gehört, dass die geforderten Versicherungssummen eingehalten und die Policen in der jeweiligen Landessprache ausgestellt werden. Dies macht länderspezifische Versicherungen notwendig, die unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen müssen, wie z. B. variierende Deckungssummen pro Proband und spezifische gesetzliche Nachhaftungsfristen. Es muss zudem sichergestellt werden, dass alle Beteiligten die Versicherungspolice in ihrer Landessprache verstehen, was durch lokale Policen gewährleistet wird.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Bereitstellung einer Entschädigung ohne Verschuldensnachweis, um den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß den nationalen Vorgaben sicherzustellen. In vielen Ländern, in denen Ihre Studie möglicherweise durchgeführt wird, ist eine solche verschuldensunabhängige Absicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Bemerkenswert ist, wie stark die maximalen Entschädigungssummen pro Proband innerhalb der EU variieren können. Insbesondere bei multinationalen Studien zeigt sich daher ein zunehmender Trend zu sogenannten Umbrella-Deckungen, um den Versicherungsschutz einheitlich, transparent und risikogerecht zu gestalten. Die gesetzlichen Obergrenzen können je nach Land zwischen 29.000 EUR und 5.000.000 EUR pro Proband variieren. Eine Umbrella-Deckung bietet in diesem Fall einen übergreifenden Schutz, wenn die lokalen Mindestanforderungen der Probandenversicherung ausgeschöpft sind.

Was versteht man unter einer Umbrella-Deckung?

In einigen Ländern, insbesondere den USA, beobachten wir einen Trend, dass Studienzentren höhere Deckungssummen in der Probandenversicherung verlangen, als die gesetzlichen oder ethischen Mindestanforderungen vorschreiben. Während in den USA gesetzlich ein Limit von 5 Millionen USD als ausreichend gilt, fordern einige Studienzentren (Trial Sites) Deckungssummen von mindestens 10 Millionen USD pro Schadensfall sowie im Gesamtaggregat. Diese zusätzlichen Anforderungen bieten einen erweiterten Schutz vor potenziellen Haftungsfällen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen können, da es keine rechtliche Begrenzung der Haftung gibt. Eine Lösung kann darin bestehen, für bestimmte Länder oder Studienzentren freiwillig eine höhere Versicherungssumme zu wählen, um deren Anforderungen zu erfüllen und den Rekrutierungsaufwand zu erleichtern.

Hier kommt die sogenannte Umbrella-Deckung ins Spiel, die wie ein Schutzschirm eine zusätzliche Absicherung bietet, wenn die grundlegenden Deckungen der Probandenversicherung ausgeschöpft sind. Eine solche Deckung kann auch dann nützlich sein, wenn beispielsweise eine längere Nachmeldefrist (extended reporting period – ERP) erforderlich ist, indem sie den Versicherungsschutz für die gewünschte oder geforderte Laufzeit verlängert. In der Regel wird die Umbrella-Deckung von einem anderen Versicherer übernommen als die ursprüngliche Probandenversicherung, was es ermöglicht, Deckungssummen, Prämien und Deckungsinhalte (wie die ERP-Laufzeit) besser und flexibler zu verhandeln. Schwächen in der Basisversicherung können so durch die Umbrella-Lösung kompensiert werden.

Vorteile einer Umbrella-Deckung für den Sponsor der Studie:

  • Erhöhte Attraktivität bei der Rekrutierung von Studienzentren sowie Probanden/Patienten durch den verbesserten, freiwilligen Versicherungsschutz
  • Betonung der Fürsorgepflicht des Sponsors, indem mehr als das gesetzliche Minimum geboten wird, was auch bei Ethikkommissionen positiv aufgenommen wird
  • Zusätzlicher Schutz vor Haftungsfällen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, und somit auch ein besserer Schutz der eigenen Reputation des Sponsors
  • Einheitlicher und risikoadäquater Schutz bei multinationalen Studien, mit klarer Transparenz und Konsistenz in der Deckung.

Warum Atrialis Ihr geeigneter Partner für Probandenversicherungen ist

Wir sind ein unabhängiger und spezialisierter Versicherungsmakler für Life Sciences Unternehmen und haben insbesondere auch unseren Fokus auf Absicherungskonzepte von Haftungsrisiken der Geschäftsleiter:innen. Mit unserem erfahrenen Team aus Jurist:innen, Risikomanager:innen, Betriebswirt:innen und Versicherungskaufleuten verstehen wir uns als Partner für Gamechanger bei jeglichen Fragen von Risiken und Haftung und können dem dynamischen Wachstum Ihres Life Sciences Unternehmens mit passenden Risiko- und Versicherungslösungen Schritt halten – bei klinischen Studien helfen wir gerne mit unserem Probanden-Cover.

Wir beraten jedoch auch namhafte Life Sciences Unternehmen in Fragen der Kapitalmarkthaftung und begleiten Biotechs etwa im Rahmen von Finanzierungsrunden und Börsengängen (z.B. an der NASDAQ) mit speziellen Versicherungslösungen. Hierbei bringen wir gerne die Erfahrung aus der Begleitung der Versicherungsthemen von einigen der prominesten US-Börsengänge deutscher Biotech-Unternehmen in den letzten Jahren ein. 

Spezialisiert

Wir sind einer der führenden Versicherungsmakler für die Absicherung klinischer Studien!

Weltweite Absicherung

Neben exzellenten Zugängen nach London sind wir geübt beim Absichern weltweiter Studien.

Hohes Service-Level

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Ihr Atrialis Team of Experts:

Florian Eckstein

Managing Partner

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Managing Partner

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Life Sciences Expertin

Dr. med. Thomas Lacina

Mediziner

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Gutachter für Medizintechnik/-produkte

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Financial Lines Expertin

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