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Informationen für Deutschland

Arzneimittel

Die Produkthaftung für Arzneimittelschäden ist im Arzneimittelgesetz (AMG) in den §§ 84 bis 94a geregelt und schreibt den Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung für denjenigen, der ein Arzneimittel in den Verkehr bringt, bzw. an den Verbraucher abgibt, zwingend vor.

Medizinprodukte

Das Medizinproduktegesetz (MPG) kennt keine Pflicht zum Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung. Schließen Sie diese Lücke freiwillig. Es kann für Ihr Unternehmen (über-)lebenswichtig sein. Wir beraten Sie dabei und besorgen den maßgenauen Deckungsschutz.
Das ist Sicherheit von Anfang an.
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