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Ethische Aspekte zur Versicherung klinischer Studien.

Die Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes (WMA) sagt:

• Klinische Forschung am Menschen gegen Honorare zur Abgeltung etwaiger gesundheitlicher Risiken darf es nie geben.
• An einer Studie teilnehmende PatientInnen / ProbandInnen müssen gegen unvorhergesehene Schäden versichert werden.

Viele Staaten haben Gesetze zur Humanforschung erlassen, welche teilweise auch Verpflichtungen zum Schadenersatz enthalten. Eine europa- oder weltweit generelle Linie gibt es nicht. Unterschiede sind am ehesten sichtbar, wenn Vorgaben zur Höhe einer Entschädigung verankert sind. Daneben haben sich je nach Land marktübliche Standards auf freiwilliger Basis etabliert. Die üblichen Summen zur Deckung möglicher Schäden liegen zwischen 30‘000 bis weit über 1‘000‘000 Euro, pro Person(!) – allein in Europa.

Länderübergreifende Policen sind auf Grund nationaler Gesetze und Sprachbarrieren unmöglich. Schließlich soll jede Testperson die Versicherungsbedingungen und Verweise auf Landesgesetze in ihrer Sprache lesen und verstehen können.
Eine eigenständige Versicherungspolice je Land ist unabdingbar.
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